Wohnungsöffnung
Anforderung der Feuerwehr nach Hausnotruf
Wir wurden aufgrund eines Hausnotrufs zur Türöffnung für den Rettungsdienst in die Bachgasse alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass die Wohnungstür bereits durch einen Angehörigen geöffnet werden konnte. Somit war für uns kein Eingreifen mehr erforderlich und wir konnten wieder einrücken.